Gemeinde Bördeaue

Zur Gemeinde Bördeaue gehören die Ortsteile Tarthun und Unseburg.

Buschstr. 60
39435 Bördeaue OT Tarthun

(0160) 7481575 Handy des Bürgermeisters

E-Mail:
Homepage: www.gemeinde-boerdeaue.de

Öffnungszeiten:
Gemeindebüro im Ortsteil Tarthun, Buschstraße 60:
Montag 16.30 - 18.00 Uhr
Tel. 039268/2840

Gemeindebüro im Ortsteil Unseburg, Worthstraße 1:
Montag 18.00 - 19.30 Uhr
Tel. 039263/98080

Tarthun

Unseburg


Aktuelle Meldungen

Informationen zur Verbandsgemeindebürgermeisterwahl und zu den Bürgermeisterwahlen 2023

(26. 07. 2023)

Am Sonntag, 03. September 2023, ist Wahltag in der Verbandsgemeinde Egelner Mulde.
Es wird die hauptamtliche Verbandsgemeindebürgermeisterin / der hauptamtliche Verbandsgemeindebürgermeister gewählt und in den Gemeinden Bördeaue, Börde-Hakel und Wolmirsleben, jeweils für die Dauer von von 7 Jahren, die ehrenamtliche Bürgermeisterin / der ehrenamtliche Bürgermeister.
 

Das Wahlgebiet ist in 10 Wahlbezirke unterteilt. Alle Wahlberechtigten werden per Wahlbenachrichtigung informiert. In dieser Benachrichtigung sind neben der oder den Wahlarten auch der entsprechende Wahlbezirk und das Wahllokal festgelegt. Wahlberechtigt sind alle Einwohner der Verbandsgemeinde Egelner Mulde bzw. alle Einwohner der betreffenden Gemeinden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im entsprechenden Wahlgebiet inne haben. Alle Wahlberechtigten haben für die jeweilige Wahlart je eine Stimme. 

 

Sollten Sie am Wahltag verhindert sind, um in Ihrem Wahlraum zu wählen, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann schriftlich, durch persönliche Vorsprache oder ganz einfach Online über die Webseite der Verbandsgemeinde Egelner Mulde gestellt werden. 

 

Mit dem "Online Wahlscheinantrag" kann noch einfacher und schneller der Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheins mit entsprechenden Briefwahlunterlagen erfolgen. Sie nutzen als Wahlberechtigter ein Onlineformular für die Erfassung Ihrer Antragsdaten. Alle notwendigen Daten finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Mit der Ergänzung um das Geburtsdatum sowie der E-Mail-Adresse und einem weiteren Klick auf Versenden ist die Beantragung für Sie schon erledigt. Das Stellen eines elektronischen Wahlscheinantrags als Bevollmächtigter für eine/n Andere/n ist unzulässig! In diesem Fall nutzen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. 
Die übermittelten Daten werden im Falle eine Onlineantrags automatisch an das Wahlbüro der Verwaltung weitergeleitet und können von den Sachbearbeitern medienbruchfrei weiterverarbeitet werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

 

Für eine schriftliche Beantragung können Sie den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag verwenden. Dort finden Sie auch eine Vollmacht zur Stellung des Antrags bzw. zur Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person. 

 

Für die Onlinebeantragung können Sie den folgenden Link "Online Wahlscheinantrag" verwenden oder Sie scannen mit Ihrem Smartphone den QR-Code, welcher auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist.

 

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden in der Regel auf dem Postweg übersandt. Die Briefwahlunterlagen können aber auch persönlich bei der Verbandsgemeinde im Bürgerservice abgeholt werden. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt während der üblichen Dienstzeiten des Bürgerservices. Mit den ausgehändigten Briefwahlunterlagen besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe direkt Vor-Ort im Bürgerservice. 
Wahlscheinanträge werden nur bis Freitag, 01. September 2023, 18.00 Uhr, oder bei nachgewiesener unverschuldeter Abwesenheit auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr entgegengenommen. Für den rechtzeitigen Zugang der Briefwahlunterlagen hat die Wählerin oder der Wähler selbst zu sorgen. Verlorene Wahlscheine können nicht ersetzt werden.

 

Stellenausschreibungen

 

Amtliche Bekanntmachungen 

 

 

Bekanntmachung der Termine zur Vorstellung und Zulassung der Bewerber

Foto zu Meldung: Informationen zur Verbandsgemeindebürgermeisterwahl und zu den Bürgermeisterwahlen 2023

Kostenfreie Homepage-Erstellung für Bördeauer Einrichtungen

(08. 04. 2016)

Werden Sie Projektpartner!

 

Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam ins Leben gerufene Förderprogramm „Bördeaue vernetzt“ stellt allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmern der Gemeinde in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze zur Webseitenentwicklung zur Verfügung.

 

Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung einer bereits bestehenden Homepage. So wird unkompliziert und ressourcensparend den Bördeauer Einrichtungen die Möglichkeit geboten, sich über das Kooperationsprojekt einen modernen Internetauftritt erstellen zu lassen. Mit einem einfach zu bedienenden Verwaltungsprogramm bleibt die Webseite danach immer auf dem aktuellsten Stand.

 

Dank der Projektförderung ist die Erstellung der neuen Internetseite für alle Teilnehmer aus der Gemeinde Bördeaue kostenfrei. Lediglich die Hostinggebühren für den Speicherplatz müssen übernommen werden.

 

Mehr Informationen über das Webseiten-Förderprogramm gibt es hier oder direkt über die Internetseite des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V. Haben Sie Interesse oder kennen Sie mögliche Interessenten? Schicken Sie uns einfach eine kurze Projektbeschreibung und Ihre Kontaktdaten per E-Mail. Oder kontaktieren Sie unsere Projektkoordinatoren und lassen sich beraten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0331-550 474 71 oder 0331-550 474 72 per E-Mail, gern auch unter info@azubi-projekte.de gern zur Verfügung.

[Interessensbekundung]

[Azubi-Projekte]

[Förderverein für regionale Entwicklung e.V.]

Foto zu Meldung: Kostenfreie Homepage-Erstellung für Bördeauer Einrichtungen